Die Unübersichtlichkeit des Arbeitsrechts verlangt von Arbeitnehmern und Arbeitgebern in ihren Verträgen vor allem Klarheit. Kommt es dennoch zu Auseinandersetzungen, ist neben einer besonders umsichtigen Vorgehensweise auch schnelles Handeln gefragt.
Wir beraten und vertreten Sie in sämtlichen Angelegenheiten des individuellen und kollektiven Arbeitsrechts, insbesondere bei der Ausgestaltung und Verhandlung von Arbeitsverträgen, Aufhebungsverträgen, Abfindungen und Betriebsvereinbarungen sowie bei der Durchsetzung Ihrer Rechte im gerichtlichen Verfahren, etwa im Kündigungsschutzprozess.
Rechtsanwalt Kegel hat erfolgreich am Fachanwaltslehrgang für Arbeitsrecht teilgenommen. Er ist Mitglied des Arbeitskreises Arbeitsrecht im Berliner Anwaltsverein.
Arbeitsrecht kurz und verständlich
Abfindung
Arbeitnehmerüberlassung - Werkvertrag
Abmahnung
Aufhebungsvertrag
Befristeter Arbeitsvertrag - Entfristungsklage
Befristung einzelner Vertragsbedingungen
Betriebsbedingte Kündigung
Betriebsschließung bei Coronavirus
Kündigung in der Corona-Krise
Kündigungsschutz
Kündigungsschutz - Sie haben Rechte
Kündigung eines freien Mitarbeiterverhältnisses
Personenbedingte Kündigung
Scheinselbständigkeit - Statusfeststellungsverfahren Folgen fehlerhafter Statuseinordnung
Verhaltensbedingte Kündigung
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